Auch Schüler:innen einer höheren/weiterbildenden Schule (Oberstufe) können als Helfer:innen eingesetzt werden.
Anforderungen an Helfende:
Die Lehrperson zählt NICHT zu diesen 4 Helfenden, da er/sie seiner/ihrer Aufsichtspflicht über die Schüler:innen nachkommen (z.B. WC-Gänge verantwortet) und für Notfälle jederzeit frei sein muss. In jeder Radworkshop-Stunde muss mind. eine verantwortliche Person der Schule (Lehrperson) anwesend sein, welche die Schüler:innen namentlich kennt. Diese wird auch bei der Urkundenausstellung benötigt. Lehrer:innen, die eine Lesehilfe benötigen, sollen diese bitte nicht im Klassenraum vergessen.
WICHTIG! Ein stündlicher Wechsel aller Eltern-Helfer:innen wird NICHT empfohlen, da diese stets neu eingeschult werden müssen und die Zeit dafür den Kindern verloren ginge. Leider bieten sich Eltern oft nur für die EINE Stunde an, in der IHR Kind drankommt. Bewährt hat sich, dass jede Klasse EIN bis ZWEI Helfer:innen organisiert.
*Hinweise zu der Option Schüler:innen oder Studierende als Helfende einzusetzen:
Helfende Schüler:innen oder Studierende sind sowohl auf dem Weg zur Veranstaltung als auch während der Durchführung seitens der AUVA unfallversichert!