AUVA Radworkshop - Welche Anforderungen müssen Helfer:innen erfüllen? - matomo

Mind. 4 engagierte Eltern-Helfer:innen müssen seitens der Schule PRO Durchführungstag organisiert werden und am Veranstaltungstag vor Ort sein. Einsatzzeit: 15 min. vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsende (in der Regel 4 Stunden).

Wichtig! Ein ständiger WECHSEL ist NICHT vorgesehen. Neue oder zu spät kommende Eltern-Helfer:innen müssen neu eingeschult werden und verkürzen dadurch die Fahrzeit für die Kinder.

Ein Helfer:innen-Infoblatt wird der Schule zur Verfügung gestellt und soll im Vorfeld der Veranstaltung an die Eltern-Helfer:innen ausgegeben werden.

Auch Schüler:innen einer höheren/weiterbildenden Schule (Oberstufe) können als Helfer:innen eingesetzt werden.

Anforderungen an Helfende:

  • Mindestalter 16 Jahre (11. bis 13. Schulstufe)
  • 15 min. vor Veranstaltungsbeginn vor Ort
  • Anwesenheit bis Veranstaltungsende
  • Witterungsadäquat gekleidet
  • Eigenes Fahrrad & eigener Helm können gern mitgebracht und wenn mehr als 4 Helfer:innen im Einsatz sind  kann gern ab und an mitgeradelt werden

Die Lehrperson zählt NICHT zu diesen 4 Helfenden, da er/sie seiner/ihrer Aufsichtspflicht über die Schüler:innen nachkommen (z.B. WC-Gänge verantwortet) und für Notfälle jederzeit frei sein muss. In jeder Radworkshop-Stunde muss mind. eine verantwortliche Person der Schule (Lehrperson) anwesend sein, welche die Schüler:innen namentlich kennt.

WICHTIG! Ein stündlicher Wechsel aller Eltern-Helfer:innen wird NICHT empfohlen, da diese stets neu eingeschult werden müssen und die Zeit dafür den Kindern verloren ginge.

*Hinweise zu der Option Schüler:innen oder Studierende als Helfende einzusetzen:

Helfende Schüler:innen oder Studierende sind sowohl auf dem Weg zur Veranstaltung als auch während der Durchführung seitens der AUVA unfallversichert!