Das ALLERWICHTIGSTE!
Ob gefahren werden kann oder nicht, kann nur DIREKT AM VERANSTALTUNGSTAG spontan vor Ort vom CAPtain (Trainer) in Abstimmung mit der Schule entschieden werden.
Grundsätzlich gilt, dass auch bei leichtem Regen gefahren wird.
Sie können sich darauf verlassen, dass unsere CAPtains eine äußerst hohe Kompetenz bezüglich der Notwendigkeit einer Absage haben, und dass sie diese Entscheidung nur höchst ungern treffen.
Gründe dafür, den AUVA-Radworkshop schlechtwetterbedingt nicht oder zeitversetzt durchzuführen:
Es regnet durchgehend bzw. beginnt während der Durchführung heftig zu regnen.
Es hat am Vortag bzw. in der Nacht bis zum frühen Morgen geregnet und aufgrund der dauerhaft nassen Oberfläche ist ein Aufbau (Markierung der Fahrstrecke mit Kreidespray) bzw. die Durchführung (Rutschgefahr, Nässe, Kälte) nicht möglich.
Schneefall, Hagel, Kälte.
Starker, böiger Wind.
Auf jeden Fall wird abgesagt, sollte es Gewitter in unmittelbarer Nähe geben.
Die Veranstaltung wurde aufgrund höherer Gewalt abgesagt – was nun?
Sollte aufgrund der Wetterlage bzw. höherer Gewalt (also ohne Verschulden seitens der Schule) keine Durchführung möglich sein, kann der “verlorene” Tag im nächsten Schuljahr nachgeholt werden.
Wichtig: Das passiert nicht automatisch. Die Schule muss sich innerhalb der nächsten Bewerbungsphase ordnungsgemäß bewerben.
Natürlich unter der Prämisse, dass der AUVA-Radworkshop im von uns geplanten Umfang im nächsten Jahr durchgeführt werden kann.
Bei mehrtägigen Einsätzen werden allerdings nur jene Tage nachgeholt, die tatsächlich ausgefallen sind.
Das Schlechtwetterprogramm für Klassen, die witterungsbedingt nicht starten konnten:
CAPtain besucht nach Möglichkeit jede Klasse,
erklärt Sachlage und kündigt die Möglichkeit der Wiederholung an.
Die richtige Helmeinstellung wird unterhaltsam erklärt und
soweit möglich, einzelnen Kindern der Helm richtig eingestellt.